DRYGASLKIWEG 51 – Kommunikation mit der MA22

Antwort der MA 46 zur Verkehrssituation in der Nordmanngasse 12.08.2022

„Für den räumlichen Wirkungsbereich eines allgemeinen Fahrverbotes („Fahrverbot in beiden Richtungen“) ist eine Zusammenschau beider Verkehrszeichen erforderlich. Wie Sie richtig anführen, steht ein Verkehrszeichen bei der Kreuzung mit der Fultonstraße. Das andere findet sich bei der Kreuzung mit der Alois-Negrelli-Gasse. Daraus folgt, das Fahrverbot liegt zwischen diesen beiden Straßen. Wenn von der Fultonstraße ein zweispuriges Kraftfahrzeug bis in die Alois-Negrelli-Gasse oder darüber hinaus gelenkt wird, handelt es sich um eine rechtswidrige Durchfahrt.“

Die vollständige Auskunft findest du hier.

Freies Donaufeld 25.05.2022:

Wir ersuchen Sie um entsprechende Auskunft nach § 5 Wr. UIG, inwiefern die Grundstücke Drygalskiweg 51 und 59 (Kat.Nr. 665/1 und 665/2 sowie 650/2) im Naturschutzrechtlichen Verfahren mitberücksichtigt sind.

MA22 – 08.06.2022:

Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die Grundstücke Drygalskiweg 51 nicht Teil des anhängigen Projektes sind. Für die Grundstücke Drygalskiweg 59 wurde ein entsprechender Antrag gestellt, sie sind daher Teil des naturschutzbehördlichen Verfahrens zum „Quartier An der Schanze“.

Freies Donaufeld – 10.06.2022:

Vielen Dank für die Information.
Wir bitten nun um Auskunft nach § 5 Wr. UIG, wie sichergestellt wird, dass auch für das Grundstück Drygalskiweg 51 ein Antrag auf ein naturschutzrechtliches Verfahren eingebracht wird (welche Maßnahmen ergreift die MA22)?

MA22 – 29.06.2022:

Ein naturschutzbehördliches Verfahren kann leider nicht von Amts wegen eingeleitet werden. Wir können daher nur mit den Grundstückseigentümern in Kontakt treten und sie auf die Bewilligungspflichten des Wiener Naturschutzgesetzes hinweisen.

Freies Donaufeld – 11.07.2022:

Vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir ersuchen um Auskunft nach § 5 Wr. UIG, ob Sie als zuständige Behörde mit den Grundstückseigentümern in Kontakt getreten sind und sie auf die behördlichen Bewilligungspflichten des Wr. Naturschutzgesetzes hingewiesen haben.

Freies Donaufeld – 16.09.2022:

Ergänzend zu unserem Schreiben vom 11.7.2022 mit der Bitte um Auskunft nach UIG zur obigen Adresse ersuchen wir um weitere Auskünfte nach § 5 UIG:
• Welche Arte einer naturschutzrechtlichen Genehmigung der MA22 gibt es, die dem Bauträger ausgestellt wurde?
• Wird es eine ökologische Bauaufsicht geben?
• Welche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgeschrieben und wo sollen diese umgesetzt werden? Wie werden diese in das Gesamtkonzept der Ausgleichsmaßnahmen für das Donaufeld integriert und mitbemessen?
• Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist dieses Grundstück nicht Teil des naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahrens, sondern bekommt eine Ausnahmegenehmigung ohne Verfahren?

MA22 – 17.10.2022:

Vielen Dank, dass Sie uns über die Maßnahmen, die auf dem Grundstück Drygalskiweg 51 gesetzt wurden, informiert haben. Die Amtssachverständige hat unverzüglich noch am selben Tag einen Ortsaugenschein durchgeführt.
Zu Ihrer Anfrage vom 16. September 2022 können wir Ihnen mitteilen, dass im Wiener Naturschutzgesetz keine Verpflichtung für Bauträger bzw. Grundstückseigentümer besteht, Ansuchen um naturschutzbehördliche Bewilligung für Projekte gesammelt einzureichen, wenngleich das in der Praxis häufig der Fall ist.
Für die nun startenden Baumaßnahmen am Drygalskiweg 51 konnten die Amtssachverständigen das Vorliegen einer Bewilligungspflicht nicht bejahen. Das Vorhaben wird dennoch von einer ökologischen Aufsicht begleitet, die dafür Sorge zu tragen hat, dass die Baustelle mittels Amphibienzaun abgesichert wird und die Ausgleichsmaßnahmen am Grundstück in Form von Ersatznistkästen für Feldsperlinge und ein Laichhabitat für Amphibien fachgerecht umgesetzt werden.

Freies Donaufeld – 23.10.2022:

Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Wir ersuchen ergänzend zu dieser Auskunft vom 17.Oktober 2022 um weitere Auskunft nach § 5 Wr. UIG auf folgende Fragen, die unserer Meinung nach noch offen sind:
• Auf Grund welcher Gesetzesgrundlage kann eine Bewilligungspflicht nicht bejaht werden?
• Warum muss der Bauträger kein naturschutzrechtl. Verfahren durchlaufen? Selbstverständlich kommen hier die selben geschützten Arten vor wie im übrigen Planungsteil 1 (Quartier an der Schanze) (wie auch am 28.4. angezeigt bei der MA22 – siehe Anlage). Wir meinen, dass der Grundsatz „Gleiches gleich behandeln“ gelten müßte.
• Es wird in Ihrem Schreiben vom 17.Oktober 2022 festgehalten, dass Ausgleichsmaßnahmen am Grundstück umgesetzt werden müssen. Der derzeitige Aushub lässt vermuten, dass sich ein Laichhabitat mit entsprechendem terrestrischen Umfeld, das eine erfolgreiche Reproduktion gewährleistet, eher nicht umsetzen lassen wird.
Was passiert, wenn diese Ausgleichsmaßnahmen tatsächlich nicht vorgenommen werden können?
Wer überprüft, ob die Ausgleichsmaßnahme(n) geeignet sind?
• Muss die Firma der ökologischen Bauaufsicht publiziert werden, zB. bei den Baustellenaushängen angebracht sein?
• In welchem zeitlichen Ausmaß muss die ökologische Bauaufsicht während der Arbeiten auf der Baustelle zugegen sein? (z.B. täglich?)

MA22 – 22.11.2022:

Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass wir – auf Grund unserer Überprüfungen vor Ort – in Wien 21, Drygalskiweg 51, Übertretung des Wiener Naturschutzgesetzes festgestellt haben. Es wurde von uns daher umgehend eine Anzeige an das Magistratische Bezirksamt, als zuständige Verwaltungsstrafbehörde, übermittelt.

Auf unsere Aufforderung haben die Bauträger*innen daraufhin eine fachlich kompetente ökologische Aufsicht bestellt, die einerseits für die fachgerechte Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, einschließlich der Schaffung eines Laichhabitats für Amphibien, Sorge zu tragen hat und bis Ende Oktober und ab Anfang März zumindest wöchentlich die Funktionalität der Amphibienschutzzäune zu überprüfen hat. Da Amphibien im Winter nicht aktiv sind, sind die Zäune erst bei Beginn der Wanderzeit wieder zu kontrollieren. Eine Pflicht zur öffentlichen Bekanntgabe der ökologischen Aufsicht – etwa durch Aushang an der Baustelle – besteht nicht. Ob und in welcher Form die Ausgleichsmaßnahmen von den Bauträger*innen umgesetzt werden, wird von der Naturschutzbehörde regelmäßig überprüft.

-Stand 23.11.2022-


SCHANZE-SPERRE – NEUE FRAGEN 3.0

Die Straße ‚An der Schanze‘ im Donaufeld ist noch immer gesperrt. Bereits seit dem 08. August wird den Wienerinnen und Wiener der Zugang zu einem wesentlichen Teil des Donaufelds versperrt – ohne ersichtlichen Grund! Verantwortlich für diese Sperre ist die Stadt Wien, vertreten durch Stadträtin Ulli Sima.

Wir sehen nicht ein, warum so vielen Menschen der Zugang zu Naherholung im Grünen verwehrt wird.

Warum so viele Menschen unnötige Umwege auf sich nehmen müssen.

Warum man den Kunden der im Donaufeld ansässigen Unternehmen, wie der Bioschanze, den Zugang zu lokalem Gemüse derart erschwert.

Darum haben wir uns mit einem neuen Schreiben an Frau Sima gewandt, indem wir endlich (und wiederholt) um Aufklärung bitten.

-15.09.2022-


SCHANZE-SPERRE – ERSTE ANTWORTEN – NEUE FRAGEN 2.0

Die neuen Sperrtore im Donaufeld werfen viele Fragen auf. Fragen, die wir auch an Städträtin Ulli Sima gestellt haben.
Nun haben wir von dieser Stelle eine Antwort erhalten. Vielen Dank.

Leider geht diese nicht auf alle gestellten Fragen ein und wirft wieder neue auf.

In Unserer zweiten Frage-Runde stellen wir unter anderem diese Fragen:

„Alle bisherigen Auskünfte des Magistrats begründen die Sperre mit einem Bescheid gemäß § 90 StVO.
§ 90 StVO regelt Auswirkungen von „Arbeiten auf oder neben der Straße“. Nun sind in dem betreffenden Gebiet keinerlei Arbeiten erlaubt, weil unter anderem noch ein naturschutzrechtliches Verfahren anhängig ist:
Selbst wenn heute ein positiver Bescheid erlassen würde, wären noch
1. 4 Wochen bis zur Rechtskraft
2. Weitere ca. 8 Wochen bis zur allfälligen Erledigung der Beschwerden gegen den Bescheid
abzuwarten.“

Unser komplettes Antwortschreiben findest du hier.

-18.08.2022-


SCHANZE-SPERRE – ERSTE ANTWORTEN – NEUE FRAGEN

Die neuen Sperrtore im Donaufeld werfen viele Fragen auf. Fragen, die wir auch an Städträtin Ulli Sima gestellt haben.
Von Ihr haben wir leider nach wie vor keine Antwort erhalten. Bezirksvorsteher Georg Papai war allerdings so nett, uns eine Antwort zukommen zu lassen.

In dieser heißt es unter anderem:

Die Verkehrsbehörde bewilligt Arbeiten auf und neben der Straße zur Aufrechterhaltung der
Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs für die Dauer der Bauarbeiten gemäß § 90
StVO. Die Auflassung der im Privateigentum befindlichen Straße An der Schanze ONN 32-52, die
nicht auf gewidmeten Straßenflächen realisiert ist, wurde mit der Verkehrsbehörde abgestimmt.

Allerdings finden im Donaufeld nach wie vor KEINE Bauarbeiten statt. Es fehlt der naturschutzrechtliche Bescheid.

Wir finden, das Donaufeld sollte allen Wienerinnen und Wienern zur Naherholung zur Verfügung stehen. Die Stadt sollte ihre Bevölkerung nicht unbegründet aussperren dürfen!

Darum haben wir uns mit diesem Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 8. August 2022 ist die Straße ‚An der Schanze‘ in 1210 Wien zwischen den
Ortsnummern 32-52 mittels massiver Holztore für jedweden Verkehr gesperrt.
In einer Stellungnahme (Anlage) beruft sich der Herr Bezirksvorsteher für den
21. Bezirk auf einen Bescheid gemäß § 90 StVO.
§ 90 StVO regelt Auswirkungen von „Arbeiten auf oder neben der Straße“. Nun
sind in dem betreffenden Gebiet keinerlei Arbeiten erlaubt, weil noch ein
naturschutzrechtliches Verfahren anhängig ist.

Wir ersuchen deshalb, das Amt der Wiener Landesregierung aufzufordern,
diesen angesprochenen Bescheid zu widerrufen und allenfalls durch einen zu
ersetzen, der die Sperre der Straße von der Aufnahme gesetzmäßiger
Bauarbeiten (z.B. nach Vorliegen des naturschutzrechlichem Bescheids)
abhängig macht.

Herzliche Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Überparteiliches Personenkommitee „Donaufeld ins Wiener Immergrün“

Das Schreiben an die Volksanwaltschaft findest du hier.

Die Antwort von Georg Papai findest du hier.

-12.08.2022-


STADT WIEN SPERRT DIE EIGENE BEVÖLKERUNG AUS

Will man sich auf dem abendlichen Spaziergang durch das Donaufeld von Hitze und Beton erholen, steht man plötzlich vor geschlossenen Toren.
Die Straße „An der Schanze“ ist gesperrt. Von beiden Seiten. Auf den nicht umzäunten Feldern prangen „Betreten Verboten“ – Schilder.

Das skurrile dabei: Der Zugang zum Donaufeld über die Kreuzung An der Schanze – Dückegasse befindet sich laut Flächenwidmungsplan im Besitz der Stadt Wien.

Bereits als die Sperre angekündigt wurde, haben wir uns an Frau Standrätin Ulli Sima gewandt:
https://www.freiesdonaufeld.at/wp-content/uploads/2022/07/20220723-StR-Sima.pdf …doch nach wie vor lautes Schweigen.

Nun hacken wir erneut nach:

Sehr geehrte Frau Stadträtin Sima,
Wir würden gerne die Antwort von Frau Mag.a Wieninger-Bulut an Frau Spacek und das Telefonat mit ihr am Freitag, 5.8.22 aufgreifen und folgendes festhalten:

1. Die Sperren selbst befinden sich auf Eigentum der Gemeinde Wien (Ost: Grundstücksnummer 2353/2, West: Grundstücksnummer 2353/1, Grundbuchstand 5.8.2022)
Da sich diese beiden Grundstücke dort befinden, wo auch nach gültigem Plan-Dokument Straßenzüge beabsichtigt sind, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sie sich weiterhin im Eigentum der Gemeinde Wien befinden werden. Oder sind im Quartier An der Schanze Privatstrassen geplant?
2. Auch eine Wegstrecke von ca. 70 m westlich der Sperre an der Dückegasse befindet sich auf Grundstücksnummer 2353/2: Eine Aussperrung der Wiener Bürger*innen von „ihrem Eigentum“ ohne zeitliche und sachliche Notwendigkeit – verstehen wir nicht!
3. Können Sie uns bitte mitteilen, auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage der Bescheid zur Sperre erlassen wurde.
Wir ersuchen daher, dass Sie die Sperre aufheben, solange keine legalen Bauarbeiten durchgeführt werden dürfen!

In der Anlage senden wir Ihnen einen Auszug aus dem Flächenwidmungsplan mit den darin eingezeichneten Sperren.

Wir erwarten gerne Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Das überparteiliche Personenkomitee „Donaufeld ins Wiener Immergrün“

-08.08.2022-


SPERRE DER STRASSE „An der Schanze“ IM DONAUFELD – UPDATE

Wir haben leider noch keine Antwort auf die von uns gestellten Fragen erhalten. Doch können wir nicht einfach untätig warten!

Unter dem Motto „WIR HABEN EINE SCHANZE – NUTZEN WIR SIE!“, wurde dieses Flugblatt verfasst. Darin erfährst du, was du JETZT konkret tun kannst.

Das kannst DU jetzt umsetzen:
Schreibe bitte oder rufe an: Jeder Beitrag zählt, scheint er auch noch so klein!

1. Fr. StR Maga. Ulli Sima
Rathausplatz 1, Zi 243, 1010 Wien
E-Mail: ulli.sima@wien.gv.at
+43 1 4000 81341
in dem Sinne:
Ziehen Sie den Bescheid betreffend Sperre der Straße „An der Schanze“ zurück, um der ortsansässigen
Bevölkerung weiterhin Möglichkeit zu Einkauf und Erholung zu geben.

2. Hrn. Bezirksvorsteher Georg Papai
1210 Wien, Am Spitz 1, 2. Stock, Zi. 206
E-Mail: georg.papai@wien.gv.at
+43 1 4000-21111

3. Hrn. Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy
1220 Wien, Schrödingerplatz 1
E-Mail: post@bv22.wien.gv.at
+43 1 4000 22111
Beide In dem Sinne:
Machen Sie Ihren Einfluss im Rathaus geltend, dass der schikanöse Bescheid der MA46 betreffend die Sperre der Straße „An der Schanze“ zurückgezogen wird.

Das ganze Flugblatt, auch zum Ausdrucken und Verteilen, findest du hier.

Weiterhin findest Du uns zu folgenden Terminen mit einem Infostand An der Schanze beim Stadtgärtner:

Freitag, 29. Juli: 14:00–19:00
Samstag, 30. Juli: 09:00–19:00
Sonntag, 31. Juli 09:00–19:00
Freitag, 5. August 14:00–19:00
Samstag, 6. August 09:00–19:00
Sonntag, 7. August 09:00–19:00

Komm vorbei, um dich zu informieren und mit uns gemeinsam JETZT den Aktivitäten der Baufirmen (und der StR Sima) entgegenzutreten!

-27.07.2022-


SPERRE DER STRASSE „An der Schanze“ IM DONAUFELD

Nachdem das Donaufeld mit „Betreten Verboten – Privatgrund“ Schildern, sowie Toren an der Straße „An der Schanze“ für die Öffentlichkeit unzugänglich gemacht wird bzw. werden soll, haben wir uns mit einem dringenden Brief an die Amtsführende Stadträtin Geschäftsgruppe – Innovation, Stadtplanung und Mobilität – Ulli Sima gewandt.

Drei Offene Fragen:

1 Unausgewogene Interessensabwägung
Sie genehmigen Anträge von mit Steuern unterstützten (z.B. Neue Heimat Genossenschaft) bzw. brutal profit-orientierten (z.B. BUWOG, Haring-Group) Bauträgern anstandslos. Haben Sie bedacht, dass Sie damit die Interessen von einheimischen steuerzahlenden Bürger*innen,
die diesen Weg zum Einkaufen und zur Freizeit Gestaltung benutzen, massiv schädigen?

2 Wirtschaftsfeindlichkeit
Haben Sie berücksichtigt, dass die Stadt Wien mit dieser Sperre an dieser Straße ansässigen Wirtschaftstreibenden das Geschäft schädigt?

3 Zeitpunkt
Haben Sie vor, den Bewilligungsbescheid vom März 2022 abzuändern und mit der Bedingung zu versehen, dass die Sperre erst mit einem allfälligen Baubeginn in Kraft treten kann?

Hier geht’s zum kompletten Brief.

-23.07.2022-


UVP-UPDATE

Es gibt Neuigkeiten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Bauvorhaben im Donaufeld!

Nachdem wir in einem Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof den Bescheid betreffend die UVP für das Bauvorhaben Donaufeld angefochten haben (unter anderem, weil der Verbau von hochfruchtbarem Ackerland die Ernährungssicherheit negiert), wurde von den Rathausjuristen nun eine Gegenstellungnahme verfasst. Diese wurde bemerkenswerterweise von der Gemeinderatsopposition (ÖVP, FPÖ und GR Wolfgang Kieslich) und GRÜNE nicht akzeptiert! 😊

Die Klima- und Biodiversitätskrise – und nicht zuletzt die Pandemie sowie der Angriffskrieg der Russen gegen die Ukraine zeigen uns so deutlich wie nie zuvor, wie wichtig es ist, unsere fruchtbaren Böden in ganz Österreich wie auch Wien zur Ernährungssicherheit zu bewahren! Wir dürfen uns nicht vom Ausland abhängig machen!

Deshalb: Das Donaufeld erhalten und für die nächsten Generationen bewahren! Danke nochmals ganz herzlich für Ihre Unterstützung!

Die Aufzeichnung der 24. Sitzung des Gemeinderates vom 22.06.2022 findest du hier.

-29.06.2022-


Abbruch-Anzeige

In den letzten Tagen wurde auf dem Grundstück Drygalskiweg 51 im Donaufeld fleißig abgerissen. Und das ohne Rücksicht auf die in den Gebäuden und im Abbruchbereich lebenden und brütenden Tiere! Das Grundstück ist Teil des „Entwicklungsvorhaben Quartier an der Schanze“, für das derzeit ein naturschutzrechtliches Verfahren läuft.

Im Dach des Hauses haben Feldsperlinge und Hausrotschwanz gebrütet bzw. ihre Jungen aufgezogen. Weiterhin wurden zufliegende Amseln gesichtet. Auch der streng geschützte Neuntöter hatte im hinteren Teil des Gartens sein Brutrevier.

Trotz sofortiger Anzeige bei der MA22 und das Hinzuschalten eines Sachverständigen, der u.a. eine Wasserfläche mit Erdkröten und deren Laich dokumentiert hat, wurden die Abbrucharbeiten bis zuletzt fortgesetzt, der Lebensraum vieler Tiere vernichtet.

So kann und darf es nicht sein!

Deshalb haben wir Anzeige nach § 6 Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz) und dem Wiener Naturschutzgesetz beim Magistratischen Bezirksamt für den 21. Bezirk erstattet.

-30.04.2022-


Wiener Wohnfonds – Zusammenarbeit der Behörden in Wien betreffend Donaufeld

In unserem aktuellen Brief mit dem Titel „Wiener Wohnfonds – Zusammenarbeit der Behörden in Wien betreffend Donaufeld“ wenden wir uns an Vizebürgermeisterin und Landeshauptmann-Stellvertreterin Kathrin Gaál. Wir informieren die öffentlichen VertreterInnen über die bedenklichen Aktivitäten des Wiener Wohnfonds im Donaufeld und fordern bessere Zusammenarbeit und Kommunikation der Behörden, um weiteren Schaden vom Donaufeld abzuwenden.

Den Brief kannst du hier lesen.

-12.04.2022-


Amphibien-Wanderstrecken in Wien

Die Stadt Wien hat eine Seite zu Amphibien-Wanderstrecken.
Gerade im Donaufeld gibt es viele Wechselkröten, die bald wieder auf Wanderschaft gehen werden. Wir haben die Stadt Wien darauf hingewiesen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir, die Initiative „Freies Donaufeld“, verweisen auf das Vorkommen der Wechselkröte im Donaufeld, 21.Bezirk und wollen ersuchen, auch für diese Amphibienart und ihre Laichwanderungen in den Dämmerungs- und Nachtstunden im Bereich Nordmanngasse, Alois Negrelligasse, An der Schanze auf Ihrer Homepage aufmerksam zu machen.
Es handelt sich hier um eines der größten Vorkommen in Wien, wie im Rahmen einer Masterarbeit der Uni Wien und Boku festgestellt wurde.
Die Wechselkrötenmännchen rufen bereits mit Einbrechen der Dämmerung, so dass in der nächsten Zeit Laichaktivitäten/Wanderungen zu erwarten sind. Die genannten Straßen sind intensiv qequerte Straßenzüge zu den Laichgewässern.

-23.03.2022-


Städtebau-Projekt Donaufeld: Individualantrag vor Verfassungsgerichtshof

Im 21. Wiener Gemeindebezirk sollen im Donaufeld auf 65 Hektar Fläche zumindest 6.000 neue Wohnungen entstehen. Wir haben nun einen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, um den Flächenwidmungsplan zu überprüfen. Der Antrag zeigt auf, dass die Gemeinde Wien in ihrer Widmung Fehler auf mehreren Ebenen begangen habe – inhaltlich sowie formell. Auf dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde wurde dabei weder auf die klimatische Entwicklung noch auf die landwirtschaftlichen Flächen oder bedrohte Tierarten Rücksicht genommen – so wie es die Wiener Bauordnung als gesetzlicher Rahmen vorsieht. Auch im Widmungsverfahren tauchen formale Mängel auf, nämlich, auf welcher Grundlage die Umweltprüfung beruhe. Anwohner hatten dies bereits in der Vergangenheit bei den Behörden angezeigt, die bisher noch nicht darauf reagierten.

Robert Alder, Obmann des Vereins „Freies Donaufeld“, dazu:
„Wir sind nicht grundsätzlich gegen leistbares Wohnen in Wien, möchten aber betonen, dass es großartige Alternativen zum industriellen Wohnbau auf der grünen Wiese gibt, wie z.B. Überbauungen oder die Bewirtschaftung des Wohnungsleerstands. Und wir bestehen auf einer Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie einer ordentlichen Prüfung bei einem so großen Projekt.“

Den Antrag findest du hier.

-21.03.2022-


Sachverhaltsdarstellung – Einschreiten nach Wiener Baumschutzgesetz

Nach Abrissarbeiten an einem Schuppen auf der Grundstück der Nordmanngasse 88, 1210 Wien, hat der letzte Sturm eine Fichte mit ca. 85 cm Stammumfang umgeworfen. Die Fichte stand direkt neben dem abgerissenen Schuppen. War das zufällig der stärkste Sturm, den dieser alte Baum in all den Jahrzehnten gesehen hat, oder wurden bei den Abrissarbeiten seine Wurzeln beschädigt? In diesem Schreiben regen wir das Magistratische Bezirksamt 21 an, ob ein Einschreiten nach Wiener Naturschutzgesetz angebracht ist.

-16.03.2022-


Freies Donaufeld auch für die Donaustädter

Unsere Forderung an die Bezirksvertretung Donaustadt, 08.03.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Viele Probleme der beiden Bezirke Donaustadt und Floridsdorf rühren von der sogenannten Stadtentwicklung bzw. -Erweiterung her: Überbordender, am Bedarf vorbei geplanter Wohnbau, für den die drastische Verminderung der Lebensqualität der eingesessenen Bevölkerung Kauf genommen werden sollen.
Wir führen nur zwei der negativen Folgen der Wohnbau-Politik in Wien an:
Überbordender Individualverkehr und daraus resultierende Straßenbau-Projekte:
Wir meinen, dass zuerst der bestehende Wohnungsleerstand (um 100.000 Wohneinheiten in Wien) bewirtschaftet werden sollte, bevor man die Lebensqualität der transdanubischen Bevölkerung unwiderruflich beschädigt.
Österreich verfügt nur noch über 8% hochwertiges Ackerland!
Wir brauchen den fruchtbaren Schwemmlandboden Transdanubiens für Klima- und Artenschutz, Gemüseproduktion und Ernährungssicherheit der nächsten Generationen.

Dicht bevölkerte Gebiete des Bezirks Donaustadt grenzen direkt an das Donaufeld, für dessen Erhalt wir uns einsetzen:

Wir als Initiative bekommen sehr großen Zuspruch von den betroffenen Donaustädtern: So haben zB über 2.100 Bewohner von Donaustadt unsere Petition „Donaufeld ins Wiener Immergrün“ unterschrieben: Weil sie das Donaufeld als Erholungsgebiet brauchen und auch, weil sie die allgemeine Bedeutung des Erhalt des Donaufelds kennen.

Wir meinen, dass zuerst der bestehende Wohnungsleerstand (um 100.000 Wohneinheiten in Wien) bewirtschaftet werden sollte, bevor man die Lebensqualität der transdanubischen Bevölkerung unwiderruflich beschädigt.

Wir ersuchen Sie daher dringend, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass die fehlgeleitete und profit-orientierte Wohnbaupolitik, die an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei ’Betongold‘ produziert, mit allen ihren Folgen überdacht wird.
Gerne sind wir bereit, unsere Standpunkte auch in einem persönlichen Gespräch darzulegen.

Überparteiliches Personenkommitee „Donaufeld ins Wiener Immergrün“
• Mag. Robert Alder, 1210 Wien
• Harald Illsinger, 1210 Wien
• Mag.a Anna Karall, 1210 Wien
• Klaus Pahlich, 1210 Wien
• Martina Prehofer, 1210 Wien
• Dr.in Margit Spacek, 1210 Wien
• Mag.a Michaela Truppe, 1210 Wien
• Gabriele Tupy, 1210 Wien

Das Dokument findest du hier.

__________

Die Antwort von Gerda Müller, Bezirksvorsteher-Stellvertreter, 11.03.2022

Sehr geehrtes und engagiertes Team!

Zunächst danke ich für Ihre Bemühungen, wertvolles Ackerland vor Verbauung zu schützen!

Die von Ihnen angesprochene Problematik trifft ganz Transdanubien. Alle, die von Ihnen genannten Punkte und Argumentationen, teile ich.
Schon seit Jahren bemühe ich mich um eine maßvolle Verbauung und Bebauung. Das führte schließlich zu der kosmetischen Novellierung der Bauordnung im November 2021.

Leider wird den Landwirten und Bauern in der Stadt das Leben so schwer gemacht, oft fehlt auch der interessierte Nachwuchs, sodass dem Drängen der
Immobilienentwicklern nachgegeben wird. Die Umwidmungen erfolgen dann meist problemlos mit der nötigen Mehrheit!
Spareinlagen und-formen lohnen sich kaum, es zählt das „Betongold“ – Anlegerwohnungen.

Der Leerstand ist ein ganz besonderes Problem. Alle Lenkungsmaßnahmen greifen stark in Eigentumsrechte ein. Den größten Leerstand gibt es übrigens bei Wr.Wohnen. Der wird immer mit „Bereitschaftswohnungen“ verteidigt.

Mit aller Überzeugungskraft und mit großen Bemühungen vertreten wir und werden auch in Zukunft Ihre Anliegen darlegen. Leider sind wir in der Minderheit,
und die Rot-NEOS-Fortschrittskoalition steht mit den Grünen für Schaffung von neuem Wohnraum, leider ohne Rücksicht auf Verluste!
Hoffentlich müssen wir und unsere Kinder nicht die Erfahrung machen, dass man Beton nicht essen kann!

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Müller
Bezirksvorsteher-Stellvertreter

Das Dokument findest du hier.


MA 22 – Wiener Umweltschutzabteilung

Stellungnahme zur UVP-Pflicht des Städtebauvorhabens Donaufeld

Freies Donaufeld – Verein zum Schutz der Natur des Donaufelds in Wien, vertreten durch  Rechtsanwalt Mag. Wolfram Schachinger

Das Dokument findest du hier.

Anregung

Die Baubehörde und / oder die Umweltanwältin mögen einen Antrag bei der UVP-Behörde stellen,
ob das Vorhaben der Verpflichtung zur Durchführung einer UVP unterliegt. Die UVP-Behörde möge
ein derartiges Feststellungsvervahren von Amts wegen einleiten.

-25.11.2021-

Hinzuschalten der Volkanwaltschaft

Da wir bisher leider keine Antwort von der Magistratsabteilung 22 – Umweltschutz zu unserer  Anregung zu einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erhalten haben, haben wir uns an die Volksanwaltschaft gewandt.

Diese hat sich auf unsere Bitte hin mit einem Prüfverfahren zum Stand der UVP-Anregung eingeschaltet.

Wir danken der Volksanwaltschaft herzlich für ihren Einsatz!

Das Dokument findest du hier.

-23.03.2022-


Anzeige gegenüber dem Wiener Wohnfonds bezüglich Verstoßes gegen das Wiener Naturschutzgesetz § 10 – Mulchung,
Haring Group Bauträger GmbH wegen fachlich unsachgemäßer Errichtung von Wechselkröten-Schutzzäunen,
Mo., 14. Juni 2021

Sehr geehrte Frau Dr. Schreiner,

Sehr geehrte Frau Mag. Schönbrunner,

Sehr geehrter Herr DI Doppler,

Wir möchten ihnen folgenden Sachverhalt zur Kenntnis bringen:

Am 3. Juni 2021 wurde im Donaufeld Quartier „An der Schanze“ im Bauteil 1 gemulcht, ohne vorher zu gewährleisten, dass durch geeignete Maßnahmen es nicht zu einer Verletzung eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestands kommt (s.u.),

Auswahl an Fotos anbei (im Übrigen wurden bereits im Jahr 2020 erfolgte Mulchungsarbeiten am 7. Juli 2020 durch Herrn Illsinger angezeigt, siehe Anhang).

Wir möchten dieses Vorgehen zur Anzeige bringen, und zwar aus den nachfolgend dargelegten Gründen:

  • Es liegt kein Bescheid über ein naturschutzbehördliches Bewilligungsverfahren vor und es wurde keine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt
  • Deshalb greifen die im Wiener Naturschutzgesetz abgebildeten unionsrechtlichen Verbotstatbestände der Fauna-FLora-Habitat Richtlinie
  • Aus dem § 10 des Wiener Naturschutzgesetzes:

(3) Für streng geschützte Tiere nach § 9 Abs. 1 Z 1, mit Ausnahme der Vögel, sind folgende Maßnahmen verboten:

  • alle Formen des Fangens oder der Tötung, ungeachtet der angewandten Methode,
  • jede absichtliche Störung dieser Tiere, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Über-
    winterungs- und Wanderungszeiten,
  • jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.

Diese Verbote gelten für alle Entwicklungsstadien der Tiere.

Es wurden nun aber bei dieser großangelegten Mulchaktion auch die dort vorkommenden streng geschützten Arten wie Wechselkröte, Zauneidechse usw. beeinträchtigt, mitten in der Wanderungs- und Vermehrungszeit, und auch getötet, siehe dazu auch Auswahl an Fotos im Anhang.

Weiters erfolgte durch Haring Group Bauträger GmbH eine nicht geeignete Errichtung von Wechselkröten-Schutzzäumen (Lücken im errichteten Amphibienzaun) sowie erfolgte kein Kontrollrundgang des Baufelds und keine Absiedelung nach Stand der Technik mittels Zaun-Kübel-Methode (siehe M5 und Seite 69 Einreichoperat Knollconsult), Auswahl an Fotos anbei.

Es fand keine Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Schutzzäune und die etwaige Veranlassung von Instandhaltungsmaßnahmen durch die Umweltbaubegleitung regelmäßig vor und während der Laichperiode (M5) statt.

Die Errichtung des Zauns erfolgte überdies zu spät, nämlich nach dem 1. März des Jahres (M5).

Zusätzlich wurden mitten in der Brutperiode Bäume gefällt.

Daher erfolgt gegenständliche Anzeige mit dem Ersuchen, den Sachverhalt zu klären und die Strafbestimmungen des Wiener Naturschutzgesetzes in Anwendung zu bringen.

Wir richten an Sie die Bitte, zu überprüfen,

  • ob alle Bauträger, die auf Baufeld 1 bauen werden, informiert sind, dass ein naturschutzbehördliches Bewilligungsverfahren am Laufen ist und vor Abschluss mit Ausnahmebewilligung der MA 22 auch keinerlei Arbeiten beginnen dürfen.

Weiters wird um Beantwortung folgender Frage ersucht:

  • Auf welcher Rechtsgrundlage darf hier aktuell was geschehen? Also noch ohne naturschutzrechtlichen Bescheid und ohne Ausnahmebewilligung?

Wir ersuchen dringend um Überprüfung und um Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Michaela Truppe

Gabriele Tupy

Harald Illsinger

Dr. Margit Spacek

Mag. Robert Alder


Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Herpetologie (ÖGH) vom 22.1.2021 zur naturschutzrechtlichen Einreichung zur Planungsfläche 8130, Donaufeld I, 1210 Wien (Wohnfonds Wien / Knollconsult)

Das überparteiliche Personenkomitee „Donaufeld ins Wiener Immergrün“ ist an die Österreichische Gesellschaft für Herpetologie (ÖGH) herangetreten, um eine Stellungnahme zu der vorliegenden naturschutzrechtlichen Einreichung (SAP inkl. Maßnahmenkonzept) der Firma Knollconsult für das Quartier An der Schanze im 21. Bezirk abzugeben. Die ÖGH ist ein gemeinnütziger Verein und eine anerkannte Umweltorganisation, die sich mit Amphibien und Reptilien beschäftigt. Da auf dem Planungsgebiet auch geschützte Amphibien- und Reptilienarten dokumentiert sind, weist die ÖGH in ihrer Stellungnahme speziell auf deren Bedürfnisse und die notwendigen Schutzmaßnahmen hin.

ÖGH Stellungnahme Donaufeld

Ein ganz herzliches DANKE an die Österreichische Gesellschaft für Herpetologie, Dr. Andreas Maletzky, ÖGH-Präsident, und Mag. Lukas Landler, Phd., Universität für Bodenkultur, Wien für ihre umfassende, wissenschaftliche Stellungnahme!


E-Mail vom 12.01.2021 – unser Antwortschreiben an die MA 22 – Wiener Umweltschutzabteilung

Sehr geehrte Frau Dr. Schreiner,
Sehr geehrte Frau MMag. Schönbrunner,

wie in unserem Schreiben vom 27.12.2020 angekündigt, hier nun der zweite Teil unserer Stellungnahme zum Einreichoperat von Knollconsult für das Donaufeld, Bauteil 1.

Was uns am Einreichoperat insgesamt erstaunt und irritiert:

  1. Es enthält keine Methoden und Beobachtungszeiträume zur Erhebung der angeführten Arten. Das ist für professionelle Studien jedoch schlichtweg Voraussetzung.
  2. Das Monitoring diverser hier angeführter Arten wurde mit 2017 datiert und stellt damit eine veraltete, nicht mehr aktuelle Information dar.
  3. Diverse von uns im Donaufeld festgestellte Arten fehlen oder sind fehlerhaft angeführt. Dazu nachfolgend einige Beobachtungen.
  4. Sehr befremdet uns auch die Aussage im Einreichoperat von Knollconsult bez. intensivem Pesizideinsatz in der Landwirtschaft. Im Donaufeld wird aber auf vielen Flächen – z.B. von der Bioschanze sowie dem Stadtgärtner (Bio-Brombeeren) – biologisch kultiviert und das schon über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Bioschanze ist sogar Demeter zertifiziert.

Zu den Arten

Wechselkröte – siehe Mail vom 27.12.2020 (scrollen)

  Leitart Wechselkröte im Donaufeld. Uni Wien und Boku bestätigen uns ein großes Vorkommen.

Schmetterlinge

  Segelfalter im Donaufeld

Als Gemüsebaugebiet ist das Donaufeld zwar nicht das große Schmetterlingsbiotop, trotzdem wollen wir exemplarisch einige Arten aufzählen, die der Naturfotograf Harald Illsinger hier fotografisch festhalten konnte und die im Einreichoperat von Knollconsult nicht erwähnt werden, wie z.B. der Segelfalter, der Russische Bär oder der Skabiosenschwärmer  – Kategorie A Schmetterlingsarten lt. Wiener Naturschutzverordnung, der Segelfalter außerdem prioritär bedeutend. Weiters fehlen Hauhechel Bläuling und Möndchen Eule.

Im naturschutzfachlichen Einreichoperat von Knollconsult wurde hingegen kein einziger  Kategorie A Schmetterling angeführt, lediglich 5 Arten der Kategorie C und 7 Arten der Kategorie D  –  mit dem Zusatz „Für die geschützten Arten der Kat. C liegt ein Lebensraumschutz in allen nach dem Wiener Naturschutzgesetz geschützten Objekten und Flächen vor. Da entsprechende Schutzkategorien im Planungsgebiet nicht vorliegen, gilt für diese Arten kein Lebensraumschutz.“
Dies ist insofern falsch, als mehrere streng geschützte Kategorie A Schmetterlinge im Donaufeld vorkommen und für diese „Lebensraumschutz im gesamten Stadtgebiet“ gilt.

Der große Fuchs wurde im Einreichoperat von Knollconsult der Kategorie C zugeordnet anstatt richtig der Kategorie A und prioritär bedeutend.

Gemäß §15 des Wiener Naturschutzgesetzes ist zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für „prioritär bedeutend“ eingestufter Arten von der Landesregierung ein Arten- und Biotopschutzprogramm zu erstellen.

Vögel

  Neuntöter auf blühender Artischocke im Donaufeld

Von den im Donaufeld festgestellten 37 Vogelarten durch Knollconsult fallen 30 Arten in die Kategorie A – streng geschützte Art mit Lebensraumschutz im gesamten Stadtgebiet. In der Beschreibung sowie der anschließenden tabellarischen Aufstellung wurden verwirrend unterschiedliche Arten als Brutvögel im Untersuchungsgebiet bzw. der direkten Umgebung klassifiziert – darunter: Turmfalke, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Zilpzalp, Singdrossel, Nachtigall, Hausrotschwanz, Haussperling, Amsel, Dohle, Mauersegler, Mehlschwalbe, Buntspecht, Grünfink, Stieglitz.

Überaus dürftig fallen im Einreichoperat von Knollconsult die Beschreibungen und Ausführungen zu den Vogelarten der Kategorie A aus (hier im Vergleich dazu ein entsprechendes Papier aus Deutschland mit ausführlicher Behandlung der Feldlerche – welch ein Qualitätsunterschied!)

Als Nahrungsgäste im Donaufeld werden im Einreichoperat von Knollconsult außerdem angeführt: Stockente, Jagdfasan, Turmfalke, Lachmöwe, Straßentaube, Ringeltaube, Türkentaube, Mauersegler, Buntspecht, Elster, Dohle, Saatkrähe, Rabenkrähe, Nebelkrähe, Blaumeise, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Fitis, Star, Trauerschnäpper, Feldsperling, Bachstelze, Stieglitz, Hänfling.

Nicht angeführt, jedoch ebenfalls als Nahrungsgäste sind im Donaufeld anzutreffen: Sperber, Waldohreule, Haus-und Gartenrotschwanz, Rohrammer, Grünfink, jedes Jahr durchziehende Grauschnäpper als Jagd- und Futtergebiet.

Keine Erwähnung finden der im Donaufeld brütende Neuntöter (Kategorie A, prioritär bedeutend), das Braunkehlchen, der Sperber, die Rohrammer (Wintergast), der Weißstorch (Durchzugsgast – 2020 für 3 Tage Zwischenstation im Donaufeld).

Lapidar stellt Knollconsult fest, dass „die Lebensräume der geschützten Brutvögel noch häufig und nicht gefährdet seien“. Der Baum- und Buschbestand im Planungsgebiet biete nur ein geringes Bruthöhlen- und Nistmöglichkeitenpotential. Die meisten Brutvögel stammten somit aus den direkt angrenzenden Gärten und Parks. Lediglich als Nahrungsgebiet sei das Planungsgebiet für einige Arten durchaus von Bedeutung.

Wie sollen wir das verstehen? Für den Schutz geschützter Vogelarten sind die Eigentümer der angrenzenden Gärten zuständig? Oder sollen die Vögel an anderen Orten Nistplätze und Futter suchen?

Vergessen wurde auch zu erwähnen, dass das Donaufeld für viele Vogelarten wie der Mehl- und Rauchschwalbe, die in angrenzenden Bereichen wie z.B. der Tokiostraße brüten, als Lieferant für Nestbaumaterial dient. Ein Wegfallen dieser Flächen hätte auch zur Folge, dass diese Vögel von dort abwandern (müssten!).

Auch an dieser Stelle weisen wir darauf hin: Gemäß §15 des Wiener Naturschutzgesetzes ist zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für „prioritär bedeutend“ eingestufter Arten von der Landesregierung ein Arten- und Biotopschutzprogramm zu erstellen. Im konkreten Fall trifft dies auf folgende Vogelarten zu: Dohle, Mehlschwalbe, Neuntöter.

Wir verweisen außerdem auf einen interessanten Artikel zum Vogelsterben und seinen Ursachen: Braunkehlchen in Schwierigkeiten. Noch stärker und schneller als in Deutschland ist mit 46 % der Rückgang der Braunkehlchen in Österreich (Rote Ampel-Liste Birdlife, Rote Liste Österreich: stark gefährdet). Die Bestände sanken von 3.500 bis 7.000 Brutpaaren (1998 bis 2002) auf 2.200 bis 3.500 Brutpaare (2008 bis 2012). (Umweltbundesamt,Bericht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie an die EU-Kommission).

Fledermäuse

  Fledermaus im Donaufeld

Ähnlich wie mit den Vögeln verhält es sich lt. Einreichoperat von Knollconsult mit den prioritär bedeutenden Fledermausarten im Donaufeld. Wir gehen vorerst nicht näher darauf ein.

Weitere geschützte Tierarten

  Zauneidechse im Donaufeld

Wieder beziehen wir uns auf Fotos des Naturfotografen Harald Illsinger, die ein Vorkommen folgender Arten im Donaufeld belegen, obgleich diese im Einreichoperat von Knollconsult nicht genannt werden: Zauneidechse (streng geschützt, Kategorie A), Ringelnatter (streng geschützt, Kategorie A), Weißbrustigel (geschützte Art, Kategorie B), Libellen großer Zahl wie z.B. der Zweifleck (prioritär bedeutende Art, Kategorie B), Wildbienen und viele weitere Tierarten wie Dachse (geschützte Art, Kategorie C), Marder, Fasane etc.

Auch hier gilt wieder: Gemäß §15 des Wiener Naturschutzgesetzes ist zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen für „prioritär bedeutend“ eingestufter Arten von der Landesregierung ein Arten- und Biotopschutzprogramm zu erstellen.

Fazit
Aufgrund der von uns hier aufgezeigten Punkte stellt das Einreichopert von Knollconsult aus unserer Sicht keine geeignete Basis dar, um die Situation im Donaufeld naturschutzfachlich beurteilen zu können. Wir ersuchen daher um eine nochmalige, genaue Kartierung mit Angabe von Erhebungszeitpunkten, Erhebungsdauer und welche Methodik jeweils angewendet wurde. Für das Monitoring der Vögel fordern wir mindestens die Anwendung der Kriterien von Birdlife sowie auch Nachterhebungen bei nachtaktiven Vogel- und Fledermausarten und auch weiteren nachtaktiven Arten.

Wir erwarten als Ergebnis eine saubere Abhandlung und eine naturschutzfachlich gute Datenlage. Diese ist Voraussetzung, um die Ausgangssituation beurteilen und erforderliche Maßnahmen zum Schutz streng geschützter und prioritär bedeutender Arten im Donaufeld festlegen und setzen zu können.

Wir sehen uns als sehr naturinteressierte Menschen, mit zum Teil auch fachlichem Hintergrund (in der Gruppe befinden sich unter anderem Biologinnen, diplomierte Umwelttechniker, Landschaftsgärtner mit ökologischem Fachwissen – wenn auch ohne Gutachterstatus). Das vorliegende Einreichoperat von Knollconsult stärkt nicht unser Vertrauen in dieses Unternehmen und wir ersuchen, ein anderes Expertenbüro zu beauftragen.

Ihrem Antwortschreiben sehen wir mit Interesse entgegen.

Mit besten Grüßen

Gabriele Tupy
Für das überparteiliche Personenkomitee ‚Donaufeld ins Wiener Immergrün‘

E-Mail vom 27.12.2020 – unser Antwortschreiben an die MA 22 – Wiener Umweltschutzabteilung

Sehr geehrte Frau MMag. Schönbrunner,
Sehr geehrte Frau Dr. Schreiner,

vielen Dank für die Übermittlung des naturschutzfachlichen Einreichoperats der Firma Knollconsult – Donaufeld Naturschutzfachliches Einreichoperat Knollconsult.

Nach einer ersten Durchsicht hier einige Anmerkungen und Fragen an Sie:

Zur Wechselkröte

Die Wechselkröte steht in Österreich auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten, ist in Wien streng geschützt und auch in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Anhang IV, gelistet. Für diese Art müssen daher vor einer Verbauung  Ersatzlebensräume zur Verfügung gestellt werden.

  1. Das naturschutzfachliche Einreichoperat der Firma Knollconsult weist im ersten Baugebiet 19 gezählte Wechselkröten aus. Zwischen Oktober 2020 und Februar 2021 werde ein Laichgewässer auf einer CEF-Fläche hergestellt und außerhalb der Laichperiode die Senke, die sich in den letzten Jahren immer wieder mit Wasser füllte und als Laichhabitat diente, zugeschüttet.
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  2. Dr. Lukas Landler vom Institut für Zoologie der BOKU in Wien leitet aktuell das Wechselkrötenprojekt „Die Wechselkröte in Wien: Populationsökologie und Wanderdynamik im urbanen Raum“ (Projektlaufzeit 15.03.2020-01.10.2025). Weiters betreut er aktuell gemeinsam mit Univ. Doz. Günter Gollmann, Universität Wien und MSc. Stephan Burgstaller ein Wechselkröten-Projekt im Donaufeld – die MA 22 ist darüber informiert. Der Schätzwert aus einer Fang-Wiederfangstudie von Wechselkröten im Jahr 2020, die anhand des Rückenmusters wiedererkannt wurden, liegt lt. Univ. Doz. Günter Gollmann bei 121, die Zahl der registrierten Individuen bei 79. Die meisten dieser Kröten wurden an dem einen Laichgewässer im ersten Baugebiet gefunden, das jetzt zugeschüttet werden soll.
    Aus unserer Sicht sind für das naturschutzbehördliche Bewilligungsverfahren daher die aktuellen Daten der BOKU und Universität Wien heranzuziehen: geschätzte 121 Wechselkröten, nachweislich gezählte 79 anstatt 19 lt. Einreichoperat Knollconsult.
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  3. In einer Studie über die Wechselkröten in Simmering ist zu lesen: Gemäß SCHNITTER et al. (2006) gilt der Zustand einer Population als hervorragend, wenn mehr als 100 Tiere nachgewiesen werden können und auch in Wien sind heutzutage Bestände von 100 Individuen als sehr große Vorkommen zu werten (RIENESL 2017). Und weiters, dass B. viridis in urbanen Lebensräumen häufig unter einem Mangel an geeigneten Laichgewässern leidet (z.B. KÜHNEL & KRONE 2003, KOVÁCS & SAS 2010).
    Das Vorkommen der Wechselkröte im Donaufeld kann somit als sehr groß gewertet werden. Welche Auswirkungen hat dies auf die von Ihnen geforderten CEF-Maßnahmen?
    Wir gehen davon aus, dass zur Erhaltung der Wechselkrötenpopulation neben der Schaffung von Laichgewässern auch die Bewahrung von größeren offenen Flächen notwendig wäre, als lt. Einreichoperat von Knollconsult vorgesehen. Diese müssen VOR einer Lebensraum-Zerstörung auch nachweislich funktionieren.
    Wir weisen besonders deshalb darauf hin, weil in den letzten Tagen vor Weihnachten bereits Baucontainer im Baufeld 1 aufgestellt wurden (auf einer Fläche, auf der u.U. Wechselkröten im Erdreich überwintern?!).
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  4. Stefan Burgstaller, BSc MSc hat wertvolle Daten über eine Wechselkröten-Population im innerstädtischen Rudolf-Bednar-Park (Leopoldstadt) gesammelt. Obwohl diese Population seit Jahren stabil zu sein scheint, hätten erste Ergebnisse eine erschreckend hohe Sterblichkeit vermuten lassen. Er entwickelt daher Anweisungen für den angewandten Naturschutz und den Erhalt der Wechselkröte in urbanen Lebensräumen und untersucht die Auswirkung menschlichen Einflusses auf Amphibien-Populationen.
    Wir ersuchen, auch die Ergebnisse seiner Arbeit in das naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren einfließen zu lassen.
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  5. Weiters ist in einer Studie über die Wechselkröte in Simmering zu lesen: „In Zukunft ist mit steigendem Nutzungsdruck im Stadterweiterungsgebiet eine fortschreitende Einschränkung des geeigneten Lebensraumes zu erwarten, die mittel- bis langfristig für die Population existenzbedrohend sein könnte. Die derzeit ausreichend vorhandenen Laichgewässer sind direkt mit den Gemüseanbaubetrieben verknüpft, sodass ein Rückgang der gärtnerischen und landwirtschaftlichen Nutzung für die Wechselkröten zu einer gravierenden Verschlechterung der Situation führen würde, sowohl hinsichtlich ihrer Reproduktionsmöglichkeiten als auch der Landhabitate“ und „Da das Gebiet insgesamt bereits einem hohen Nutzungsdruck unterliegt und in den letzten Jahren viele Flächen verbaut wurden, ist eine zusätzliche Versiegelung der noch bestehenden Ruderal- und Ackerflächen aus Sicht des Arten- und Naturschutzes unbedingt zu vermeiden“.
    Dies gilt aus unserer Sicht ebenso für das Donaufeld. Welche Maßnahmen sind daher zu setzen bzw. werden von Ihnen gesetzt?
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  6. Empfohlen wird weiters eine „amphibienverträgliche“ Bewirtschaftung der Agrarflächen – schonende Nutzung, d.h. Durchforsten nicht mit schweren Maschinen, nicht von Oktober bis März (Winterquartiere). Leider wurde im Donaufeld 2020 (im Auftrag des Wohnfonds Wiens?) gleich mehrfach bis in den Boden hinein gemulcht, zuletzt beobachteten wir dies kurz vor dem 13. November 2020 im Bereich des 1. Bauteils – also während der Ruheperiode der Wechselkröte. Bilder aus dem Sommer beweisen, dass geschützte Tiere verletzt wurden – siehe Ringelnatter anbei. Welche Maßnahmen setzt hier die MA 22? Was tun Sie zum Schutz der Tiere? (Im Einreichoperat von Knollconsult scheinen übrigens keine Nattern auf).
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  7. Welche Maßnahmen planen Sie, um die Todesfälle im Straßenverkehr im Donaufeld zu reduzieren, die Laichgemeinschaften zu fördern und den Lebensraum zu erhalten bzw. zu verbessern?
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  8. Noch 2010 wurde die Wechselkröte bei Erhebungen in den Stadtrandgebieten von Wien an 37 von 85 untersuchten Gewässern festgestellt (siehe Studie zur Wechselkröte in Simmering), wobei nur wenige bis keine längerfristig gesicherten Laichgewässer vorhanden waren (CSARMANN et al. 2010). Zuletzt konnten im Rahmen der Laichgewässerkartierung 2015/16 nur noch 13 von 36 ehemaligen Reproduktionsstätten in Wien bestätigt werden (GRILLITSCH & SCHWEIGER 2016). Ein Großteil davon befindet sich in den südlichen Stadtteilen, während nördlich der Donau viele der Stadterweiterung weichen mussten. Die Wechselkröte bewohnt in der Bundeshauptstadt gegenwärtig nur mehr einen Bruchteil des klimatisch und von der Bodenbeschaffenheit geeigneten Areals (RIENESL 2017). Welche Maßnahmen setzen Sie nun im Donaufeld? 

Im gesamten österreichischen Verbreitungsgebiet leidet die Wechselkröte an einer andauernden Verringerung von Lebensräumen und der zunehmenden Trockenheit aufgrund der intensiven menschlichen Nutzung und dem Klimawandel. Klimawandel und Verlust der Biodiversität gehen Hand in Hand.
Wir ersuchen Sie daher dringend geeignete Maßnahmen zu setzen, um den Verlust der Biodiversität im Donaufeld zu stoppen! Die Wechselkröte ist hier als eine der Leitarten anzusehen.

In den kommenden Tagen senden wir Anmerkungen auch zu weiteren Arten. 

Mit besten Grüßen

Gabriele Tupy
Für das überparteiliche Personenkomitee ‚Donaufeld ins Wiener Immergrün‘

E-Mail vom 21.12.2020

Sehr geehrte Frau Tupy,

nach Beantwortung Ihrer Anfrage ist bei uns ein Ansuchen um naturschutzbehördliche Bewilligung eingebracht worden. Diesem liegt auch das naturschutzfachliches Einreichoperat der Firma Knollconsult bei, das Sie angefragt haben und im Anhang finden.
Donaufeld Naturschutzfachliches Einreichoperat Knollconsult

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Einreichoperat im Zuge des naturschutzbehördlichen Bewilligungsverfahrens eingehend geprüft werden wird. Eine Ausnahmebewilligung kann nur unter den strengen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und des Wiener Naturschutzgesetzes erfolgen.

Weitere Umweltinformationen liegen uns derzeit nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen
MMag. Iris Schönbrunner

Für die Abteilungsleiterin

MMag. Iris Schönbrunner
Bereich Umweltrecht
Umweltschutz
1200 Wien, Dresdner Straße 45