EIN FOUL DES GEGNERS AM ENDE DER ERSTEN HALBZEIT. WIR BEHALTEN ABER UNSEREN ZUG ZUM TOR.
Leider hat das Verwaltungsgericht Wien die Beschwerden der NGOs VIRUS und Tierschutzverein gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid der MA22 vom April 2023 nach Verhandlungen am 19. Februar und 22. Februar abgewiesen.
Zu den Kuriositäten des Verfahrens, wie z.B.
• Eingeschränkte Möglichkeit der Wahrung der Verfahrensrechte von der Akteneinsicht bis zur mündlichen Verhandlung;
• Keine Bestellung von externen Gutachtern;
• Das Kuriosum, dass einen Richter offenkundig Unionsrecht nicht interessiert, obwohl im Umweltbereich alles auf EU-Recht aufgebaut ist;
• Nur ein Bruchteil der Beweisthemen überhaupt angesprochen werden konnte;
Hier mehr dazu lesen, im Pressetext von VIRUS.
VIRUS und der Tierschutzverein werden die Entscheidung nach abruptem Verhandlungsabbruch nun beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen.
„Nachdem der Naturschutz-Bescheid zumindest vorübergehend Rechtskraft erlangt hat, könnte aktuell gebaut werden, über den Projektwerbern hinge dann allerdings das Damoklesschwert einer nicht gegebenen Rechtssicherheit“.
Jedenfalls dürfen die Bauträger beginnen, die Baustelle einzurichten; nach erfolgtem Investment können dann die Gewinne fließen - nach Deutschland, oder Dubai…
Was wir tun werden:
1. Sehr genau beobachten, dass die naturschutzrechtlichen Auflagen der MA22 mit ihren 15 Maßnahmen unbedingt eingehalten werden: dafür ersuchen wir alle Freund:innen des Donaufelds, Auffälliges zu melden, entweder an uns oder an die MA22.
2. Schutz des West-Donaufeldes: Wir kämpfen selbstverständlich weiter um den Erhalt der restlichen ca. 45ha unverbauten Donaufelds. Dieser wertvolle Donauschwemmlandboden darf nicht auch noch geopfert werden!
Wir fordern die bedingungslose Aufhebung der bestehenden Bausperre und die Wiederherstellung des vorigen Zustands.
Wir danken allen Unterstützern des Freien Donaufelds für die ausdauernde Unterstützung und werden gemeinsam aufpassen, dass spekulativer Wohnbau auf der Grünen Wiese keine Zukunft hat. |